EU-BATTERIEVERORDNUNG.

Abfallvermeidung und Bewirtschaftung alter Batterien.

Artikel 74 der EU-Batterieverordnung verpflichtet Batteriehersteller, bestimmte Informationen zur Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien bereitzustellen. Die entsprechenden Informationen finden Sie unten.